Diese Seite erläutert den Datenexport und Anbieterwechsel für die betreuten Datenverarbeitungsdienste von MB2k IT Solutions. Sie enthält die allgemeinen Exportinformationen und das Produktregister sowie Angaben zur Infrastruktur und zum Schutz vor unzulässigen staatlichen Datenzugriffen nach Artikel 26 und 28 des EU Data Act.
Stand: 29. September 2026. Anbieter ist MB2k IT Solutions, Inhaber Matthias Bolz, Heddesheimer Straße 5, 55452 Guldental. Wir richten diese Leistungen an Unternehmen und öffentliche Auftraggeber.
Die Angaben betreffen die tatsächlich gebuchten Dienste. Anlage A Ihres Vertrags bestimmt Produkte, Betriebsvariante, Datenumfang, eingesetzte Anbieter und auftragsbezogene Besonderheiten. Gesetzliche Rechte bleiben erhalten. Eine Änderung dieser Informationsseite ändert vereinbarte Preise oder Leistungen nicht einseitig.
Anbieterwechsel und Fristen
Soweit die Wechselvorschriften des Data Act auf Ihren Dienst anwendbar sind, können Sie den Wechsel unabhängig vom Ende einer vereinbarten Mindestlaufzeit oder Verlängerungsperiode einleiten. Sie können zu einem anderen Anbieter oder in eine eigene IT-Infrastruktur wechseln oder den Dienst mit Löschung Ihrer exportierbaren Daten beenden.
- Ankündigung: Die Ankündigungsfrist beträgt zwei Monate; ein früherer Beginn kann vereinbart werden. Teilen Sie uns den betroffenen Dienst und Ihren gewünschten Wechsel- oder Beendigungsweg mit. Beim Anbieterwechsel benötigen wir die erforderlichen Angaben zum Zielanbieter und eine berechtigte Kontaktperson.
- Übergang: Nach Ablauf der Ankündigungsfrist erfolgt der Wechsel ohne unnötige Verzögerung grundsätzlich innerhalb von höchstens 30 Kalendertagen. Wir unterstützen Sie und autorisierte Dritte angemessen, stellen die notwendigen Informationen bereit und wahren Dienstkontinuität und Datensicherheit im gesetzlichen und vereinbarten Umfang.
- Technische Ausnahme: Ist der Übergang innerhalb von 30 Kalendertagen technisch nicht durchführbar, begründen wir dies innerhalb von 14 Arbeitstagen nach dem Wechselantrag und benennen einen alternativen Übergangszeitraum von höchstens sieben Monaten. Sie können den Übergangszeitraum einmal um einen für Ihre Zwecke angemesseneren Zeitraum verlängern.
- Vertragsende und Abruf: Mit erfolgreichem Wechsel endet der betroffene Vertrag. Bei gewünschter Löschung und Beendigung endet er nach Ablauf der Ankündigungsfrist. Nach dem Übergangszeitraum stehen die herauszugebenden Daten mindestens 30 Kalendertage zum Abruf bereit; ein späteres Abrufende kann vereinbart werden.
Für den gesetzlichen Wechselprozess berechnen wir keine gesonderten Wechselentgelte, vorzeitigen Beendigungszahlungen oder rückwirkenden Rabattnachforderungen. Vereinbarte Nutzungsentgelte fallen bis zum tatsächlichen Vertragsende zeitanteilig an. Freiwillige Zusatzarbeiten benötigen einen gesonderten Auftrag und dürfen den gesetzlichen Wechsel nicht behindern.
Exportregister und Dateiformate
Das folgende Register beschreibt die gemeinsamen Datenkategorien und Ausgabeformate. Maßgeblich sind die im gebuchten Dienst tatsächlich vorhandenen exportierbaren Kundendaten, nutzungsbezogenen Metadaten und herauszugebenden digitalen Vermögenswerte. Erforderliche Feldbeschreibungen sowie Datensatz- und Dateizuordnungen gehören zum Export.
| Dienst | Daten und Struktur | Bereitgestelltes Format |
|---|---|---|
| MB2k AI Website-Chatbot | Gespeicherte Chatverläufe als strukturierte Datensätze; eingebrachte Wissensdateien und erforderliche Zuordnungen. | Strukturierte Daten als CSV; Wissensdateien im jeweiligen Originalformat. |
| MB2k AI Unternehmens-KI | Gespeicherte Chatverläufe, eingebrachte Wissensdateien und weitere exportierbare Kundendaten des beauftragten Funktionsumfangs einschließlich erforderlicher Metadaten. | Strukturierte Daten als CSV; sonstige Kundendateien im jeweiligen Dateiformat. |
| Calculator NG | Strukturierte Formular‑, Vorgangs- und Berechnungsdaten; zugehörige vorhandene PDF-Dateien und Uploads mit Datensatz-/Dateizuordnung. | Strukturierte Daten als CSV; vorhandene PDFs als PDF; Uploads im jeweiligen Dateiformat. |
| FlorianDesk | Exportierbare Organisations‑, Mitglieder‑, Einsatz‑, Ausbildungs‑, Qualifikations- und Dokumentenverwaltungsdaten der gebuchten Module; zugehörige vorhandene Kundendateien und erforderliche Metadaten und Zuordnungen. Erfasst sind auch hinterlegte Nachweise und Dokumente mit Gesundheitsbezug, soweit sie zum beauftragten Datenumfang gehören. | Strukturierte Daten als CSV; Kundendateien im jeweiligen Dateiformat. |
| MB2k Cloudbackup und gebuchte Geräte-Backup-Optionen | Herauszugebende gesicherte Dateien, Verzeichnisse, Datenbanksicherungen, Sicherungsarchive und Systemabbilder im vereinbarten Sicherungsumfang. | Dateien im jeweiligen Dateiformat; Datenbanksicherungen, Archive und Systemabbilder in einem nutzbaren Sicherungsformat. Sie werden nicht in CSV umgewandelt. |
Datenstrukturen und technische Grenzen
Bei CSV-Ausgaben werden Feldbedeutungen und erforderliche Verknüpfungen zwischen Datensätzen und Dateien beschrieben. Zeichensatz, Trennzeichen, Datums-/Zahlenformate und die Zuordnung der Exportdateien müssen aus der zugehörigen Exportbeschreibung hervorgehen. Der konkrete Datenumfang, verfügbare Schnittstellen sowie bekannte technische Grenzen werden vor Vertragsabschluss produktbezogen in Anlage A festgehalten.
Gesetzlich erforderliche offene Schnittstellen, ihre Dokumentation und verbindliche Interoperabilitätsvorgaben bleiben zusätzlich geschuldet. Eine pauschale automatische Importfähigkeit in jede Fremdsoftware oder die Übertragung einer proprietären Laufzeitumgebung wird nicht zugesagt. Bei Sicherungsarchiven und Systemabbildern können passende Wiederherstellungssoftware und eine geeignete Zielumgebung erforderlich sein; bekannte Anforderungen sind im vereinbarten Exportverfahren zu benennen.
Abgrenzung geschützter Bestandteile
Rein interne Server- und Betriebsparameter ohne exportierbare Kundendaten oder herauszugebende digitale Vermögenswerte gehören nicht zum Export. Geschützte interne Ausführungslogik und Systemkonfiguration dürfen nur ausgenommen werden, soweit keine eigenständigen Kundenrechte entgegenstehen. Die Kategorien und der Schutzgrund werden vor Vertragsschluss konkret bezeichnet.
Kundeneigene Workflows und Konfigurationen sowie exportierbare Eingaben, Ergebnisse, Nutzungsdaten und notwendige Metadaten bleiben herauszugeben, erforderlichenfalls getrennt von geschützten Bestandteilen. Die Bezeichnung als Workflow, interne Einstellung oder kundenspezifische Anpassung allein rechtfertigt keinen Ausschluss. Gesonderte Entwicklungsvereinbarungen und bestehende Nutzungsrechte bleiben maßgeblich.
Bereitstellung und Löschung
Wir stellen Exportdateien auf Anfrage über einen kennwortgeschützten SharePoint-Downloadlink für sieben Kalendertage bereit und teilen das Fristende mit. Der Link wird über eine einmal abrufbare, selbst gehostete READ2BURN-Nachricht übermittelt. Das Kennwort erhalten berechtigte Empfänger getrennt. Einmalig abrufbar ist die Linkmitteilung; ein bekannter SharePoint-Link kann innerhalb seiner Gültigkeit mehrfach zum Dateidownload verwendet werden.
Die siebentägige Gültigkeit eines einzelnen Links verkürzt die vereinbarte Abrufphase nicht. Innerhalb dieser Phase ist eine vollständige erneute Bereitstellung auf Anfrage kostenfrei möglich. Nach sieben Tagen werden der jeweilige Zugriff beendet und die temporäre Exportkopie einschließlich ihrer Papierkorb- und Versionsbestände entfernt. Die erforderliche erneute Bereitstellung bleibt bis zum Ende der Abrufphase möglich.
Die anschließende Löschung der Auftragsdaten richtet sich nach dem vereinbarten AVV und den zulässigen Weisungen. Gesetzliche Speicherpflichten werden konkret nach Datenart, Rechtsgrundlage und Dauer berücksichtigt. Produktivdaten, technische Protokolle und Sicherungskopien werden getrennt behandelt. Eine Backupaufbewahrung von einem Monat ist keine pauschale Ausnahme von Löschpflichten. Nach einer Wiederherstellung müssen bereits gelöschte Auftragsdaten vor produktiver Freigabe erneut entfernt werden.
Infrastruktur und Rechtsordnungen
Die tatsächliche Anbieterwahl erfolgt produkt- und kundenabhängig. Die folgende Übersicht ordnet die bestätigten Standardkomponenten ein; die konkrete Kundeninstanz und weitere genehmigte Anbieter stehen in Anlage A und der zugeordneten Subunternehmerliste.
| Komponente | Anbieter und Verarbeitungsort | Rechtliche Einordnung |
|---|---|---|
| Anwendungshosting | IONOS oder STRATO; Hosting in Deutschland. Die genaue Vertragseinheit wird dem Kundenauftrag zugeordnet. | Die eingesetzte Hosting-Infrastruktur in Deutschland unterliegt deutschem Recht und anwendbarem Unionsrecht. |
| KI-Modellverarbeitung | IONOS Cloud GmbH, AI Model Hub; KI-Verarbeitung in Deutschland laut Anbieter. | Für diese Infrastruktur gelten deutsches Recht und anwendbares Unionsrecht. Maßgeblich sind die zugeordneten IONOS-Cloud-Vertragsunterlagen. |
| Datensicherung | Plesk Backup für Calculator NG und FlorianDesk; MB2k Cloudbackup auf Basis von UrBackup für die KI-Dienste und die vereinbarten Geräte-Backup-Optionen. Sicherungsspeicher in Deutschland. | Die bestätigten Speicherorte liegen in Deutschland. Der tatsächliche Infrastrukturbetreiber wird dem Auftrag zugeordnet; Plesk und UrBackup bezeichnen hier die eingesetzten Sicherungssysteme. |
| Temporäre Exportbereitstellung | Microsoft Ireland Operations Limited, Microsoft 365 / SharePoint Online. Ruhende SharePoint-Kundendaten liegen laut Mandantenanzeige in Deutschland. | Der Speicherstandort unterliegt deutschem Recht und anwendbarem Unionsrecht; der Vertragspartner sitzt in Irland. Dies schließt weitere dienstbezogene Verarbeitungen oder Drittlandbezüge nicht pauschal aus. Maßgeblich sind das zugeordnete Microsoft-DPA und die konkrete Verarbeitungskette. |
Speicherland, Sitz einer Gesellschaft und Rechtsordnungen einer Verarbeitungskette sind unterschiedliche Angaben. Ein deutscher Speicherstandort ist keine Zusage, dass jeder technische Dienstvorgang ausschließlich in Deutschland stattfindet oder ausländische Rechtsansprüche ausgeschlossen wären. Soweit weitere Verarbeitungsorte oder Drittlandübermittlungen betroffen sind, werden sie vor dem jeweiligen Einsatz konkret zugeordnet und rechtlich abgesichert.
Schutz vor unzulässigem staatlichem Zugriff
Für die beauftragten Verarbeitungen werden technische, organisatorische und vertragliche Schutzmaßnahmen festgelegt. Dazu gehören insbesondere:
- Berechtigungsbeschränkungen, getrennte Mandantenzugriffe und geschützte Administrationszugänge entsprechend den zugeordneten technischen und organisatorischen Maßnahmen.
- Geschützte Datenübertragung, kontrollierte Exportfreigabe und Übermittlung von Link und Kennwort nur an berechtigte Empfänger.
- Weisungsgebundene Verarbeitung, Vertraulichkeitsverpflichtungen sowie die Auswahl und vertragliche Einbindung tatsächlich eingesetzter Unterauftragnehmer.
- Prüfung staatlicher Herausgabe- oder Zugriffsverlangen auf Zuständigkeit, Rechtsgrundlage, Verhältnismäßigkeit und mögliche Widersprüche zu deutschem Recht oder Unionsrecht. Eine ausländische Anordnung begründet für sich allein keine Befugnis zur Herausgabe.
- Begrenzung rechtmäßig erforderlicher Offenlegungen auf den erforderlichen Umfang, Nutzung einschlägiger rechtlicher Schutzmöglichkeiten und Information des betroffenen Kunden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
Diese Maßnahmen dienen insbesondere dem Schutz nicht personenbezogener Daten in der Union vor unzulässigem internationalem staatlichem Zugriff oder unzulässiger Übermittlung im Sinne des Data Act. Für personenbezogene Daten gelten daneben die DSGVO und die vereinbarten Auftragsverarbeitungsbedingungen. Zwingende rechtmäßige Verpflichtungen werden durch diese Seite nicht ausgeschlossen.
Kontakt für den Wechsel
Bitte richten Sie Ankündigungen und Anfragen zum Export an info@mb2k.de. Nennen Sie den betroffenen Vertrag oder Dienst, den gewünschten Wechselweg und eine berechtigte Kontaktperson. Passwörter, API-Schlüssel und sensible Kundendaten gehören nicht in die erste Anfrage. Einen geeigneten Übergabeweg stimmen wir anschließend mit Ihnen ab.
Weitere Anbieterangaben finden Sie im Impressum. Rechtsgrundlage dieser Informationen ist die Verordnung (EU) 2023/2854, insbesondere Artikel 23 bis 31.
